Mehrwertsteuerrückerstattung Niederlande
Erhalten Sie Ihre Mehrwertsteuerrückerstattung
Wenn Sie Unternehmer sind und in den Niederlanden geschäftlich tätig sind und Ausgaben verursachen, haben Sie Anspruch auf eine Mehrwertsteuerrückerstattung.
TRANS VAT ist auf die umfassende Abwicklung dieses Prozesses spezialisiert – von der Dokumentenanalyse über die Antragserstellung bis hin zum Kontakt mit den Finanzämtern.
Wann kann eine Mehrwertsteuerrückerstattung aus den Niederlanden beantragt werden?
Anträge auf Mehrwertsteuerrückerstattung aus den Niederlanden können gestellt werden:
- vierteljährlich, halbjährlich, jährlich,
- in mehreren Zeiträumen (z. B. zwei Quartale).

Welche Ausgaben können in den Niederlanden mit der Mehrwertsteuer erstattet werden?
Eine Mehrwertsteuererstattung (in den Niederlanden als BTW bezeichnet) ist für Kosten möglich, die im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten anfallen.
Die häufigsten Ausgaben, die von der Erstattung abgedeckt werden, sind:
- Kraftstoffkauf,
- Maut- und Parkgebühren,
- Fahrzeugreparaturen,
- Öle, Betriebsflüssigkeiten,
- Unterkunft und andere transportbezogene Dienstleistungen.
Es ist wichtig, dass alle diese Ausgaben mit Rechnungen oder Quittungen mit ausgewiesenem Mehrwertsteuersatz belegt werden.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie unsere Experten unter +48 669 223 210 oder senden Sie uns eine Nachricht über das Fomular.
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TRANS VAT – Umfassende Bearbeitung von Mehrwertsteuerrückerstattungsanträgen aus den Niederlanden
Sie müssen sich weder um die Verfahren noch um die Formalitäten kümmern – das TRANS VAT-Team übernimmt für Sie den gesamten Prozess der Mehrwertsteuerrückerstattung aus den Niederlanden.
Was wir für Sie tun:
- Wir erstellen den Antrag gemäß den Anforderungen der Finanzämter.
- Wir reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein.
- Wir überwachen die Übermittlung des Antrags an die niederländische Steuerverwaltung.
- Wir kümmern uns um die Vollständigkeit der Unterlagen und die Pünktlichkeit des gesamten Verfahrens.
- Mit uns sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und können sicher sein, dass Ihr Antrag schnell und effektiv an die richtige Stelle gelangt.
Welche Unterlagen werden für eine Mehrwertsteuerrückerstattung aus den Niederlanden benötigt?
Für eine ordnungsgemäße Antragstellung benötigen wir:
- Rechnungen mit ausgewiesenem Mehrwertsteuersatz (bevorzugt),
- Quittungen (auch vom niederländischen Büro akzeptiert),
- Firmendaten (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Registrierungsdaten),
- Vollmacht (bei Antragstellung über TRANS VAT).
Im Falle einer Prüfung sind Originaldokumente erforderlich.
In den Niederlanden geltende Mehrwertsteuersätze
In den Niederlanden gibt es zwei Hauptsteuersätze:
6% – ermäßigter Satz (gilt z. B. für Catering-Dienstleistungen),
21% – Normalsatz (z. B. für Kraftstoffe, Kfz-Dienstleistungen).
Vertrauen Sie TRANS VAT und holen Sie sich die Ihnen zustehende Steuer ohne unnötige Formalitäten zurück!
Mindestbetrag für eine Mehrwertsteuerrückerstattung aus den Niederlanden
Für einen erfolgreichen Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung müssen Sie die folgenden Mindestbeträge einhalten:
- 400 € – für Zeiträume von weniger als 12 Monaten,
- 50 € – für jährliche Anträge.
Warum lohnt es sich, die Unterstützung von TRANS VAT in Anspruch zu nehmen?
- Erfahrung im internationalen Zahlungsverkehr,
- Kein Kontakt zu Büros nötig – wir kümmern uns um alles für Sie,
- Individuelle Betreuung jedes Kunden,
- Transparentes Verfahren und schnelle Umsetzung.
Beantragen Sie noch heute eine Mehrwertsteuerrückerstattung aus den Niederlanden!
Verlieren Sie nicht Ihr zustehendes Geld! Nutzen Sie die Hilfe der TRANS VAT-Spezialisten und holen Sie Ihre Mehrwertsteuer aus den Niederlanden schnell und unkompliziert zurück. Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne! Wir sind von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr für Sie da.