Mehrwertsteuerrückerstattung aus der EU

Mehrwertsteuer
- Rückerstattung

Mit uns holen Sie sich die Ihnen zustehende Mehrwertsteuer auf zuverlässige, effiziente und sichere Weisezurück.

Gemäß der EU-Richtlinie können Unternehmer die Erstattung der Mehrwertsteuer in dem Land beantragen, in dem sie gezahlt wurde. Dies ist auch nach den internen Rechtsvorschriften in Norwegen und dem Vereinigten Königreich zulässig.

Die Anträge müssen Bedingungen erfüllen, die von den Ländern genau definiert werden, welche die Mehrwertsteuer erstatten. Die meisten Länder haben strenge interne Vorschriften und sich ständig ändernde Regelungen, mit denen unser Team bestens vertraut ist.

Mehrwertsteuererstattungen für deutsche Unternehmen

Besitzen Sie ein in Deutschland registriertes Transportunternehmen? Möchten Sie die Ihnen geschuldete und in anderen Ländern gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern?

Nichts könnte einfacher sein! Unser Unternehmen bietet Mehrwertsteuererstattungen für deutsche Unternehmen an. Um den Erwartungen des Transportmarktes gerecht zu werden, bieten wir auch Mehrwertsteuererstattungen für in Deutschland registrierte Unternehmen an.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wenden Sie sich an unsere Fachleute unter +48 669 223 210. oder senden Sie eine E-Mail über das Kontakt-Formular.

Wir bieten äußerst wettbewerbsfähige Provisionssätze!
Prüfen Sie,
wie viel Sie bei uns sparen!

Wovon können Sie sich die Mehrwertsteuer zurückholen:

  • Kraftstoff, AdBlue
  • Mautgebühren und sonstige
  • Straßenbenutzungsgebühren
  • Parkgebühren
  • Ersatzteile
  • Kosten im Zusammenhang mit dem
  • Betrieb von Transportmitteln*
  • Autowäsche*
  • Unterkunft*
  • und sonstige

* die Erstattung der Mehrwertsteuer ist nicht in allen Ländern möglich; in einigen Fällen ist nur eine teilweise Erstattung möglich. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Damit die Rückerstattung der Mehrwertsteuer möglich ist:

  • Muss Ihr Unternehmen für die Mehrwertsteuer registriert sein
  • Muss Ihr Unternehmen den PKD-Code 49.41.Z haben
  • Darf Ihr Unternehmen in dem Land, aus dem es die Erstattung erhalten möchte, nicht für die Mehrwertsteuer registriert sein
  • Muss Ihr Unternehmen während des beantragten
  • Erstattungszeitraums über eine aktive Verkehrslizenz verfügen
    müssen Rechnungen und Quittungen ordnungsgemäß ausgestellt sein

Unser wissbegieriges Team lässt kein Dokument unbeachtet. Wir sorgen dafür, dass jeder Euro-Cent, der Ihnen geschuldet wird, in Ihre Tasche zurückfließt.

Wie machen wir uns

Anruf +48 669 223 210
1. In einem Telefongespräch oder bei einem Treffen mit dem Kunden werden die Bedingungen der Zusammenarbeit im Detail besprochen. Auf der Grundlage der erhaltenen Informationen wird der Provisionssatz für die Dienstleistung festgelegt.
2. Wir unterzeichnen eine kurze und klare Kooperationsvereinbarung. Anschließend senden wir die entsprechenden Vollmachten an das Finanzamt.
3. Wir erhalten die für die Beantragung der Mehrwertsteuerrückerstattung erforderlichen Unterlagen, prüfen sie, erkundigen uns nach eventuellen Mängeln, erstellen Anträge und senden sie innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen an die zuständigen Steuerbehörden.
4. Der geschuldete Erstattungsbetrag wird Ihrem Bankkonto gutgeschrieben.
5. Wir stellen eine Rechnung für die Dienstleistung aus.

Grundsätze der Mehrwertsteuererstattung:

  • Die Erstattung der Mehrwertsteuer ist nach der EU-Richtlinie möglich.
  • In den EU-Ländern und Norwegen ist es möglich, bis zum 30. September des Folgejahres einen Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuer für ein abgeschlossenes Jahr zu stellen.
  • Das Rechnungsjahr im Vereinigten Königreich beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres. Wir haben sechs Monate Zeit, einen Antrag einzureichen, und es ist bis zum 31. Dezember möglich.
  • Wir können Anträge vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich einreichen.
  • Es gibt Beschränkungen bezüglich der beantragten Beträge:
    a)  Bezieht sich der Erstattungsantrag auf einen vierteljährlichen oder halbjährlichen Zeitraum, so muss der beantragte Betrag der Mehrwertsteuererstattung mindestens 400 € oder den Gegenwert in Landeswährung betragen. In Norwegen beträgt er 5.000 NOK und im Vereinigten Königreich 130 £.
    b) ezieht sich der Erstattungsantrag auf einen Erstattungszeitraum von einem Kalenderjahr, so darf der Mehrwertsteuerbetrag nicht weniger als 50 € oder den Gegenwert in Landeswährung betragen. In Norwegen beträgt er 500 NOK und im Vereinigten Königreich 16£.
  • Gemäß der Richtlinie haben die EU-Länder für die Bearbeitung des Antrags 4 Monate Zeit nach seiner Einreichung. Im Falle Norwegens und des Vereinigten Königreichs sind es sechs Monate.

Interesse an einer Zusammenarbeit?

Wir sind von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr für Sie da. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

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